Die zumeist viertel- und halbjährlichen Beratungsgespräche nach § 37 Abs. 3 SGB XI dienen u.a. der
• Sicherstellung der pflegerischen Versorgung des/der Pflegebedürftigen,
• Beratung über Entlastungsleistungen,
• Beratung in Fragen der Umsetzung wohnraumverbessernder Maßnahmen,
• Pflegemittelbeschaffung,
• Erörterung von Hebetechniken sowie
• Beratung zu Möglichkeiten der Höherstufung.
Nutzen Sie das Beratungsgespräch mit unseren binschonda-Expert*innen und vereinbaren Sie noch heute einen Termin.
Expertise in der Pflege
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