Die zumeist viertel- und halbjährlichen Beratungsgespräche nach § 37 Abs. 3 SGB XI dienen u.a.
• Sicherstellung der pflegerischen Versorgung des Pflegebedürftigen,
• Beratung über Entlastungsleistungen
• Beratung in Fragen der Umsetzung wohnraumverbessernder Maßnahmen,
• Pflegemittelbeschaffung,
• der Erörterung von Hebetechniken sowie der
• Beratung zu Möglichkeiten der Höherstufung.
Nutzen Sie das Beratungs-Gespräch mit unseren binschonda-Experten und vereinbaren Sie noch heute einen Termin.
Expertise in der Pflege
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