Berlin

Online Terminbuchung – Antworten auf die wichtigsten Fragen:

So registrieren Sie sich in der binschonda Buchungssoftware:

In unserer Anleitung zur Registrierung zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihren persönlichen Zugang erstellen. Die Registrierung ist nur einmal erforderlich und ermöglicht Ihnen anschließend, Ihre Termine jederzeit einfach und flexibel online zu buchen.

Sie geben zunächst Ihre Postleitzahl ein und wählen anschließend den gewünschten Dienstleistungsbereich – z. B. Pflegeberatung, Pflege zu Hause, Therapie oder Haushaltshilfe & Garten. Danach wählen Sie die konkrete Leistung aus, tragen Ihre Adresse ein und ergänzen die wichtigsten Angaben wie Intervall oder Bedarf. Im nächsten Schritt wählen Sie einen passenden Termin im Kalender aus, sehen die verfügbaren Zeitfenster und erhalten nach Abschluss direkt Ihre Buchungsbestätigung. Den gesamten Ablauf erklären wir Ihnen Schritt für Schritt in unserer Anleitung zur Online-Terminbuchung.

Der gesamte Vorgang dauert in der Regel ca. 2 Minuten – von der Postleitzahl bis zur abschließenden Terminbestätigung.

Die Abrechnung richtet sich nach der gebuchten Leistung und Ihrer persönlichen Situation. Bei Leistungen der Pflege oder Haushalts- und Nachbarschaftshilfe können die Kosten bei vorhandenem Pflegegrad und ausreichendem Leistungsbudget – beispielsweise aus dem Entlastungsbetrag oder der Verhinderungspflege – direkt mit der zuständigen Pflegekasse abgerechnet werden. Bei Leistungen der Behandlungspflege und Ergo- und Physiotherapie erfolgt je nach Verordnung eine Abrechnung mit der Krankenkasse.

Darüber hinaus können Leistungen auch jederzeit als Privatleistung in Anspruch genommen werden, wenn keine Kostenübernahme durch die Kranken- oder Pflegekasse möglich oder gewünscht ist. Unter bestimmten Voraussetzungen können privat getragene haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen steuerlich berücksichtigt werden. Welche Kosten übernommen oder steuerlich geltend gemacht werden können, hängt von der individuellen Situation und der jeweiligen Leistung ab.

Ja. Mit einem binschonda-Account können Sie mehrere Leistungsnehmer verwalten und Termine ganz einfach stellvertretend buchen.

Unsere ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Terminbuchung für Angehörige, Bekannte & Betreute zeigt Ihnen wie es geht.

Ja. Ein einzelner Account kann mehrere Leistungsnehmer enthalten. Das ist besonders praktisch für rechtliche Betreuungen oder wenn Sie mehrere Personen organisatorisch unterstützen. Alle Termine bleiben dabei klar den jeweiligen Leistungsnehmern zugeordnet, sodass jederzeit Übersicht und Transparenz gewährleistet sind.

Unsere ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Terminbuchung für Angehörige, Bekannte & Betreute zeigt Ihnen wie es geht.

Kein Problem: In der binschonda Buchungssoftware können Sie gebuchte Termine einfach und digital ändern oder stornieren. Dabei können Sie sowohl einzelne Termine als auch komplette Terminserien anpassen oder absagen. So lassen sich Ihre gebuchten Pflege-, Betreuungs- oder Unterstützungsleistungen flexibel an Ihre aktuelle Situation anpassen – schnell, unkompliziert und ohne zusätzlichen Abstimmungsaufwand.

Unsere Anleitung führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess und zeigt Ihnen, wie Sie Ihren Termin bequem anpassen oder absagen können.

Kein Problem: Änderungen wie eine neue Anschrift, ein aktualisierter Pflegegrad oder weitere persönliche Daten können Sie ganz einfach selbst in Ihrem binschonda-Kundenkonto anpassen. Bitte melden Sie sich dazu in Ihrem Account an und aktualisieren Sie die entsprechenden Angaben direkt im Profilbereich.

Eine genaue Schritt-für-Schritt-Erklärung zur Änderung Ihrer Daten finden Sie in unserer Anleitung zur Stammdatenänderung.

Trinkgelder sind bei binschonda weder erforderlich noch gewünscht. Unsere Mitarbeitenden sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt und werden zu fairen und transparenten Konditionen vergütet. Die Vergütung liegt in der Regel mindestens auf dem Niveau des branchenüblichen Durchschnitts und deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn.

Wenn Sie eine besondere Leistung dennoch zusätzlich würdigen möchten, ist eine kleine Aufmerksamkeit grundsätzlich möglich. Dabei gelten die für unsere Mitarbeitenden vorgesehenen internen Regelungen und steuerlichen Grenzen.

Besonders freuen wir uns über persönliches Feedback, eine positive Bewertung oder eine direkte Rückmeldung. Ihre Wertschätzung und Anerkennung sind für unsere Mitarbeitenden eine wichtige Motivation und oft mehr wert als ein Trinkgeld.

Ihre Daten werden gemäß DSGVO streng vertraulich behandelt und ausschließlich für die Abwicklung Ihrer Anfrage verwendet. Wir speichern nur die Informationen, die wirklich notwendig sind, und geben keine Daten an unbefugte Dritte weiter. Alle notwendigen Informationen rund um Datenschutz und DSGVO finden Sie auf dieser Seite.

Ja. Alle Bereiche unserer Webseite sind durch eine SSL-Verschlüsselung gesichert. Das bedeutet, dass sämtliche Daten, die Sie eingeben – inklusive Adresse und Gesundheitsinformationen – verschlüsselt übertragen werden und von außen nicht einsehbar sind.

Zusätzlich wird die Buchungssoftware von unserem erfahrenen IT- und Development-Team betreut, das regelmäßig Sicherheitsprüfungen durchführt und die technischen Systeme kontinuierlich weiterentwickelt, um Ihnen jederzeit ein Höchstmaß an Schutz zu bieten.

Pflege zu Hause – Grundlagen für Angehörige:

Pflegebedürftigkeit beschreibt den dauerhaften Bedarf an Unterstützung im Alltag, weil eine Person grundlegende Tätigkeiten wie Essen, Anziehen, Körperpflege oder Mobilität nicht mehr vollständig selbstständig durchführen kann. Pflegebedürftigkeit wird in Pflegegrade eingeteilt, die den Umfang der Unterstützung und die Höhe der Leistungen bestimmen.

Pflegegrade reichen von 1 bis 5, wobei Grad 1 für geringe Beeinträchtigungen und Grad 5 für schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit steht. Die Einstufung erfolgt nach fünf Kriterienbereichen, die körperliche, geistige und psychische Fähigkeiten sowie Alltagskompetenz bewerten.

Die Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) oder vergleichbare Institutionen bei Privatversicherten. Anhand dieser Begutachtung wird der Pflegegrad festgelegt und die entsprechenden Leistungen genehmigt.

Pflegebedürftige haben Anspruch auf gesetzlich geregelte Leistungen, wie Pflegegeld, Sachleistungen, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag oder Kurzzeitpflege. Angehörige oder gesetzliche Betreuer:innen können diese Leistungen beantragen und koordinieren.

Darüber hinaus besteht das Recht auf Pflegeberatung und umfassende Information über mögliche Unterstützungsangebote. Pflegebedürftige haben das Recht, ihre Wünsche in der Pflegegestaltung zu äußern und in Entscheidungen einbezogen zu werden.

Angehörige oder gesetzliche Vertreter:innen übernehmen organisatorische und teilweise rechtliche Aufgaben, wenn sie die Pflege koordinieren. Dazu gehört:

  • rechtzeitige Beantragung der Pflegeleistungen
  • Organisation und Auswahl von Pflegediensten oder unterstützenden Dienstleistungen
  • Sicherstellung einer angemessenen Versorgung
  • regelmäßige Kommunikation mit der Pflegekasse und ggf. Dokumentation der Pflege
  • Teilnahme an verpflichtenden Pflegeberatungen

Pflegeberatungen dienen dazu, Pflegende und Angehörige zu informieren, zu unterstützen und zu entlasten. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben, insbesondere wenn Pflegegeld bezogen wird oder ein Pflegegrad neu festgestellt wurde.

Die Häufigkeit der Pflegeberatung richtet sich nach dem Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1: freiwillig, bis zu 2x pro Jahr möglich
  • Pflegegrad 2 & 3: halbjährlich (mindestens 2x pro Jahr) verpflichtend
  • Pflegegrad 4 & 5: vierteljährlich (mindestens 4x pro Jahr) verpflichtend

Die Beratung erfolgt durch qualifizierte Pflegeberater:innen, vor Ort, telefonisch oder digital. Inhalte der Beratung sind unter anderem:

  • Organisation der häuslichen Pflege
  • Nutzung gesetzlicher Leistungen
  • Schulung im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen
  • Beratung zu Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln

Wichtige Hinweise:

  • Für Pflegegeldempfänger:innen ab Pflegegrad 2 ist die Teilnahme an einem Beratungsbesuch gesetzlich vorgeschrieben (§ 37.3 SGB XI).
  • Die Termine dienen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege. 
  • Bei Nicht-Einhaltung kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden.
  • Pflegeberatungen können vor Ort, telefonisch oder per Video erfolgen. Die Video-Option ist bis März 2027 möglich.

Pflegekurse und Pflegeschulungen sind gesetzlich verankerte Angebote (§ 45 SGB XI), die pflegenden Angehörigen, ehrenamtlich Pflegeinteressierten und weiteren Beteiligten praxisnahe Kenntnisse vermitteln. Ziel ist es, die Pflege sicherer, kompetenter und strukturierter zu gestalten. Sie ergänzen die Pflegeberatung und sind besonders sinnvoll für Personen, die die Pflege zuhause organisieren und durchführen.

Über binschonda können Pflegekurse bei qualifizierten Dienstleistern direkt gebucht werden – vor Ort oder online. Die Teilnahme ist kostenfrei, die Pflegekasse übernimmt die Kosten.

Pflegekurse richten sich insbesondere an:

  • pflegende Angehörige, die sich auf ihre Aufgabe vorbereiten möchten
  • ehrenamtliche Pflegepersonen oder Nachbarschaftshelfer:innen
  • Menschen, die mehr über Grundlagen der Pflege lernen möchten
  • Angehörige, die ihren Alltag mit einem pflegebedürftigen Menschen organisieren

Die Inhalte sind praxisnah und umfassen unter anderem: Grundpflege, Hygiene, Ernährung, erweiterte Handgriffe, Umgang mit Pflegehilfsmitteln, sichere Mobilisation, rückenschonende Techniken sowie den Umgang mit Herausforderungen wie Demenz.

Die Leistungen richten sich nach dem Pflegegrad und sind für 2026 wie folgt definiert:

Pflegegeld (für häusliche Pflege durch Angehörige)

  • Pflegegrad 1: kein Anspruch
  • Pflegegrad 2: 347 € pro Monat
  • Pflegegrad 3: 599 € pro Monat
  • Pflegegrad 4: 800 € pro Monat
  • Pflegegrad 5: 990 € pro Monat

Pflegesachleistungen (durch Pflegedienste)

  • Pflegegrad 1: keine Sachleistung
  • Pflegegrad 2: bis 796 € pro Monat
  • Pflegegrad 3: bis 1.497 € pro Monat
  • Pflegegrad 4: bis 1.859 € pro Monat
  • Pflegegrad 5: bis 2.299 € pro Monat

Wichtige Hinweise

  • Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, aber Anspruch auf den Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
  • Die genannten Leistungen sind Maximalbeträge. Tatsächlich erstattete Beträge hängen von der erbrachten Leistung und Nachweisen ab.
  • Leistungen wie Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege können über das gemeinsame Jahresbudget flexibel eingesetzt werden.

Entlastungsbetrag

  • 131 € pro Monat für alle Pflegegrade ab Pflegegrad 1

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

  • bis 42 € pro Monat

Verhinderungspflege

  • bis 3.539 € pro Jahr

Kurzzeitpflege

  • bis 1.774 € pro Jahr

Gemeinsames Jahresbudget

Seit Juli 2025 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbudget von bis zu 3.539 € zusammengeführt. Dieses Budget kann flexibel für beide Leistungen eingesetzt werden. Bereits genutzte Leistungen werden auf das Budget angerechnet.

Der MD prüft die Pflegebedürftigkeit und erstellt ein Gutachten, das die Basis für die Einstufung in einen Pflegegrad ist. Dieses Gutachten ist entscheidend für die Höhe und Art der Pflegeleistungen.

Digitale Plattformen wie binschonda erleichtern die Suche nach qualifizierten Dienstleistern, die direkt zu den Pflegebedürftigen nach Hause kommen. So lassen sich Termine schnell buchen, Kosten transparent darstellen und die Abrechnung direkt über die Pflegekasse abwickeln. Das vereinfacht die Organisation der Pflege erheblich.

Haushaltshilfe & Garten – Entlastungsbetrag einlösen:

Der Entlastungsbetrag ist eine finanzielle Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung für Menschen mit anerkanntem Pflegegrad. Er dient dazu, Unterstützung im Alltag zu finanzieren und pflegende Angehörige zu entlasten. Mit dem Entlastungsbetrag können Sie Leistungen wie Haushaltsunterstützung, Betreuung oder andere anerkannte Hilfen flexibel einsetzen.

Anspruch haben alle Personen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5. Der Betrag wird zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen gewährt. Er kann genutzt werden, unabhängig davon, ob die pflegebedürftige Person ambulante Pflegedienste in Anspruch nimmt oder von Angehörigen unterstützt wird.

Der Entlastungsbetrag beträgt aktuell 131 Euro pro Monat (Stand 2026). Nicht vollständig genutzte Beträge können unter bestimmten Bedingungen übertragen und angespart werden, um größere Leistungen im Alltag zu finanzieren.

Der Entlastungsbetrag kann für eine Vielzahl von unterstützenden Dienstleistungen im Alltag verwendet werden. Dazu zählen zum Beispiel: Haushaltshilfen, Einkaufsdienste, Betreuungs- und Aktivierungsangebote oder Begleitung zu Terminen. Wichtig ist, dass die Leistungen von zugelassenen, geprüften Dienstleistern erbracht werden, die mit der Pflegekasse abrechnen können.

Die Nutzung des Entlastungsbetrags ist einfach: Zunächst wählen Sie einen passenden Dienstleister, der Leistungen nach §45b SGB XI anbietet. Danach vereinbaren Sie Termin und Umfang der gewünschten Leistung direkt mit dem Anbieter. Die Abrechnung erfolgt entweder über den Dienstleister direkt mit der Pflegekasse oder Sie reichen die Rechnung selbst ein. So lässt sich das Budget unkompliziert und effizient nutzen.

Ja, nicht vollständig genutzte Beträge können in den Folgemonat übertragen werden. Wenn Sie einen Monat den Betrag nicht vollständig ausschöpfen wird der Rest automatisch auf den nächsten Monat übertragen. So lassen sich die Beträge über mehrere Monate ansparen, um größere Leistungen wie Kurzzeitpflege oder umfangreiche Alltagsunterstützung zu finanzieren.

Darüber hinaus gibt es folgende Jahresregelung: Beträge, die im Kalenderjahr nicht verbraucht wurden, können bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt und bei der Pflegekasse abgerechnet werden. Danach verfallen die nicht genutzten Beträge. Beispiel: Nicht genutzte Beträge aus 2025 können noch bis zum 30. Juni 2026 geltend gemacht werden, danach verfallen sie endgültig.

Wichtig: Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern dient der Erstattung von Rechnungen für anerkannte Leistungen. Sie können die Kosten selbst übernehmen oder die Abrechnung direkt an den Dienstleister abtreten.

Ja. Der Entlastungsbetrag ist bewusst flexibel gestaltet. Sie können ihn für einmalige Einsätze, wiederkehrende Leistungen oder kurzfristige Unterstützung einsetzen, zum Beispiel, wenn Angehörige verhindert sind oder schnelle Hilfe benötigt wird.

Ja. Sowohl die pflegebedürftige Person selbst als auch gesetzliche Vertreter oder Angehörige können den Entlastungsbetrag nutzen. Angehörige können die Organisation der Leistungen übernehmen, müssen jedoch sicherstellen, dass die Rechnungen korrekt bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Verhinderungspflege – Wenn pflegende Angehörige ausfallen:

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die stunden- oder tageweise Ersatzpflege ermöglicht, wenn pflegende Angehörige vorübergehend verhindert sind, zum Beispiel durch Krankheit, Urlaub oder berufliche Verpflichtungen. Ziel ist es, dass pflegebedürftige Menschen auch in solchen Situationen kontinuierlich gut versorgt werden.

Anspruch besteht für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2. Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Verhinderungspflege, können jedoch den Entlastungsbetrag nutzen.

Die Beantragung erfolgt direkt bei der Pflegekasse. Sie reichen einfach den Leistungswunsch ein, und die Pflegekasse prüft, ob die Bedingungen erfüllt sind. Die Abrechnung erfolgt entweder direkt zwischen Dienstleister und Pflegekasse oder über Sie als Leistungsempfänger.

Dank digitaler Plattformen wie binschonda können Sie schnell passende Dienstleister finden, die flexibel zu Ihnen nach Hause kommen.

Seit Juli 2025 sind die bisherigen Budgets für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege in einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 Euro pro Jahr zusammengeführt. Das bedeutet: Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können die Gelder flexibel einsetzen, entweder ausschließlich für Verhinderungspflege, ausschließlich für Kurzzeitpflege oder aufgeteilt zwischen beiden Leistungen.

Der gemeinsame Jahresbetrag bietet mehr Flexibilität, einfachere Abrechnung und ermöglicht eine optimale Ausschöpfung des Budgets, ohne dass Leistungen unnötig verfallen.

Wenn Sie im ersten Halbjahr bereits Leistungen für Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege genutzt haben, werden diese auf das Jahresbudget angerechnet. Beispiel: Wurden bereits 2.000 Euro für Kurzzeitpflege verwendet, stehen ab Juli noch 1.539 Euro für beide Leistungen zur Verfügung. So behalten Sie jederzeit den Überblick über verbleibende Mittel.

Ja. Innerhalb des Jahresbudgets können Sie frei entscheiden, wie viel Geld für Kurzzeitpflege und wie viel für Verhinderungspflege verwendet wird. Dies ermöglicht eine individuelle und bedarfsgerechte Nutzung, z. B. für kurzfristige Einsätze eines ambulanten Pflegedienstes oder längere Urlaubsvertretung.

Sobald das gemeinsame Jahresbudget von 3.539 Euro vollständig genutzt wurde, müssen alle weiteren Kosten privat getragen oder ggf. über andere Leistungen wie den Entlastungsbetrag gedeckt werden.

Nein. Das Pflegegeld bleibt von der Neuregelung unberührt und wird zusätzlich gezahlt. Sie erhalten weiterhin die vereinbarten Beträge zur freien Verwendung.

Senioren-Wohngemeinschaft – Gemeinsam leben, individuell betreut:

Eine ambulant betreute Senioren-Wohngemeinschaft ist eine Wohnform, in der mehrere ältere oder pflegebedürftige Menschen zusammenleben und ihren Alltag möglichst selbstbestimmt gestalten. Neben einem eigenen privaten Wohn- und Rückzugsbereich stehen gemeinsam genutzte Räume wie Küche oder Wohnzimmer zur Verfügung. Pflege- und Unterstützungsleistungen werden individuell nach dem persönlichen Bedarf erbracht.

Bei binschonda werden drei ambulant betreute Senioren-Wohngemeinschaften in Berlin Treptow und Pankow versorgt. Dort leben jeweils etwa 8 bis 12 Bewohnerinnen und Bewohner. binschonda übernimmt die ambulante Grund- und Behandlungspflege, während rund um die Uhr Betreuungskräfte vor Ort sind. So verbindet die Senioren-WG gemeinschaftliches Wohnen mit individueller Betreuung und einem möglichst selbstbestimmten Alltag.

Das Konzept einer Senioren-WG ist darauf ausgerichtet, die Selbstbestimmung und Individualität der Bewohner zu erhalten. Der eigene Tagesablauf, persönliche Gewohnheiten, Freizeitaktivitäten und soziale Kontakte sollen möglichst selbstständig gestaltet werden. Gleichzeitig können gemeinschaftliche Angebote und Unterstützung genutzt werden.

Auch in den von binschonda betreuten Wohngemeinschaften steht das selbstbestimmte Leben und Wohnen im Mittelpunkt. Die Bewohner entscheiden selbst, wie sie ihren Alltag gestalten und in welchem Umfang sie am Gemeinschaftsleben teilnehmen.

In der Regel verfügt jeder Bewohner über einen eigenen privaten Wohn- und Rückzugsbereich. Gemeinschaftsräume wie Küche, Wohnzimmer oder Aufenthaltsbereiche werden gemeinsam genutzt. Dadurch lassen sich Privatsphäre und Gemeinschaft miteinander verbinden.

Bei binschonda haben die Bewohner ebenfalls ihren eigenen privaten Bereich und können die gemeinschaftlich genutzten Räume entsprechend ihren persönlichen Wünschen nutzen.

Art und Umfang der Unterstützung hängen vom individuellen Bedarf ab. Möglich sind beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege, im Haushalt oder bei alltäglichen Aktivitäten sowie medizinisch notwendige Behandlungspflege. Auch Betreuungs- und Unterstützungsangebote können Bestandteil des Wohnkonzepts sein.

In den ambulant betreuten Senioren-WGs von binschonda übernimmt der Pflegedienst die erforderliche Grund- und Behandlungspflege. Ergänzend sind Betreuungskräfte rund um die Uhr vor Ort.

andere Modelle eine bedarfsorientierte oder zeitlich begrenzte Betreuung vorsehen.

In den von binschonda betreuten Senioren-WGs sind 24 Stunden am Tag Betreuungskräfte vor Ort. Sie unterstützen im Alltag, stehen als Ansprechpartner zur Verfügung und tragen zur Sicherheit und zum gemeinschaftlichen Zusammenleben bei.

Eine Senioren-WG kann für ältere oder pflegebedürftige Menschen geeignet sein, die Gemeinschaft und Unterstützung suchen, gleichzeitig aber möglichst selbstbestimmt und individuell wohnen möchten. Besonders interessant kann sie für Menschen sein, für die das alleinige Wohnen zunehmend schwieriger wird, die sich aber nicht in einer klassischen stationären Pflegeeinrichtung sehen.

Ob eine Senioren-WG im individuellen Fall die passende Wohnform ist, lässt sich am besten anhand des Pflegebedarfs, der persönlichen Wünsche und der finanziellen Möglichkeiten beurteilen.

Eine Senioren-WG kann auch bei zunehmendem Pflegebedarf eine geeignete Wohnform sein. Entscheidend ist, ob der individuelle Unterstützungsbedarf innerhalb des jeweiligen Wohn- und Versorgungskonzepts abgedeckt werden kann. Pflege- und Unterstützungsleistungen können dabei an die veränderte Situation angepasst werden.

Bei binschonda wird die ambulante Pflege entsprechend dem individuellen Bedarf für alle Pflegegrade organisiert.

Eine Senioren-WG bietet eine Alternative zwischen dem vollständig selbstständigen Leben in der eigenen Wohnung und der stationären Versorgung im Pflegeheim. Die Bewohner leben in einer kleinen, überschaubaren Gemeinschaft, haben einen privaten Rückzugsort und können ihren Alltag weitgehend selbst bestimmen. Gleichzeitig stehen rund um die Uhr Betreuungskräfte vor Ort und bei Bedarf professionelle ambulante Pflege zur Verfügung.

Das gemeinschaftliche Wohnen setzt voraus, dass man sich grundsätzlich auf das Zusammenleben mit anderen Menschen einlassen kann. Weniger Privatsphäre als in einer vollständig eigenen Wohnung, gemeinsame Regeln oder unterschiedliche Bedürfnisse innerhalb der Gruppe können als herausfordernd empfunden werden. Auch die Kosten und die Verfügbarkeit geeigneter Wohngemeinschaften sollten berücksichtigt werden.

Wie gut eine Senioren-WG zur eigenen Lebenssituation passt, hängt daher stark von den persönlichen Vorstellungen, dem Unterstützungsbedarf und den Erwartungen an das gemeinschaftliche Wohnen ab.

Die eigene Wohnung bietet viel Privatsphäre und Vertrautheit, kann bei zunehmendem Unterstützungsbedarf aber auch zu Einsamkeit oder Unsicherheit führen. Eine Senioren-WG verbindet den eigenen privaten Bereich mit Gemeinschaft, festen Ansprechpartnern und professioneller Unterstützung. Durch die 24-Stunden-Präsenz von Betreuungskräften kann zudem ein höheres Maß an Sicherheit entstehen.

Ja. Der private Wohnbereich kann mit eigenen Möbeln und persönlichen Gegenständen gestaltet werden. Vertraute Dinge schaffen eine persönliche Wohnatmosphäre und tragen dazu bei, dass die Senioren-WG als eigenes Zuhause erlebt werden kann.

Natürlich. Die Bewohner können ihre Angehörigen, Freunde und andere Besucher weiterhin empfangen und ihre sozialen Kontakte pflegen. Die Senioren-WG soll ein Zuhause sein, in dem das persönliche Leben und die eigenen Beziehungen weiterhin ihren Platz haben.

Die Kosten können je nach Wohnform und Anbieter unterschiedlich ausfallen. Sie können sich unter anderem aus Miete und Nebenkosten, Kosten für Pflege- und Betreuungsleistungen sowie gegebenenfalls weiteren gemeinschaftlich organisierten Leistungen zusammensetzen. Eine genaue Betrachtung der individuellen Situation ist daher wichtig.

Je nach Pflegegrad können verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung für die Versorgung in einer ambulant betreuten Senioren-WG genutzt werden. Dazu können beispielsweise ambulante Pflegesachleistungen, der Entlastungsbetrag oder unter bestimmten Voraussetzungen der Wohngruppenzuschlag gehören. Welche Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen, hängt von den persönlichen Voraussetzungen und der konkreten Wohnform ab.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Pflegebedürftige beziehungsweise Bewohner einer ambulant betreuten Wohngruppe finanzielle Unterstützung erhalten. Dazu können beispielsweise Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen oder der sogenannte Wohngruppenzuschlag gehören. Die Voraussetzungen sollten jeweils individuell geprüft werden.

Therapie – Blankoverordnung

Die Blankoverordnung ist eine besondere Form der ärztlichen Verordnung für Physio- und Ergotherapie. Ärzt:innen legen dabei nicht mehr jede einzelne Maßnahme im Detail fest. Stattdessen entscheiden die Therapeut:innen eigenverantwortlich über Art, Umfang, Dauer und Frequenz der Behandlung – orientiert am tatsächlichen Bedarf der Patient:innen.

Ziel ist eine flexiblere, individuellere und wirksamere Therapie.

Bei einer klassischen Verordnung legt die Ärztin oder der Arzt konkret fest:

  • welche Therapieform,
  • wie viele Behandlungseinheiten,
  • in welchem Zeitraum.

Bei einer Blankoverordnung:

  • gestalten Physiotherapeut:innen oder Ergotherapeut:innen den Therapieplan selbst,
  • können Inhalte und Schwerpunkte im Verlauf angepasst werden,
  • steht die funktionelle Entwicklung der Patient:innen im Mittelpunkt.

Die Blankoverordnung ist derzeit zugelassen für:

  • Physiotherapie
  • Ergotherapie

Allerdings nicht für alle Diagnosen. Die jeweils zugelassenen Indikationen werden gesetzlich geregelt und regelmäßig angepasst.

Aktuell ist die Blankoverordnung für ausgewählte Diagnosen vorgesehen, unter anderem aus den Bereichen:

  • Erkrankungen des Bewegungsapparates,
  • funktionelle Einschränkungen nach Verletzungen oder Operationen,
  • neurologische und geriatrische Krankheitsbilder (insbesondere in der Ergotherapie).

Ob eine Blankoverordnung möglich ist, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt im Einzelfall.

Grundsätzlich können gesetzlich Versicherte eine Blankoverordnung erhalten, wenn:

  • eine zugelassene Diagnose vorliegt,
  • die Ärztin oder der Arzt eine Blankoverordnung ausstellt,
  • die Behandlung durch eine zugelassene Physio- oder Ergotherapiepraxis erfolgt.

Auch privat Versicherte können davon profitieren – abhängig vom jeweiligen Versicherungsvertrag.

  • Individuelle Therapieplanung
    Die Behandlung orientiert sich stärker am tatsächlichen Fortschritt.
  • Mehr Flexibilität
    Therapieinhalte können ohne neue Verordnung angepasst werden.
  • Bessere Versorgung
    Therapeutische Entscheidungen liegen bei den Fachkräften, die regelmäßig behandeln.
  • Weniger Bürokratie
    Weniger Arztbesuche nur zur Rezeptanpassung.
  • Bedarfsgerechte Dauer
    Die Therapie endet, wenn das Therapieziel erreicht ist.

Nein. Für gesetzlich Versicherte gelten bei der Blankoverordnung:

  • die gleichen gesetzlichen Zuzahlungsregelungen wie bei klassischen Verordnungen,
  • keine zusätzlichen Kosten durch die flexiblere Gestaltung.

Privat Versicherte sollten die Kostenübernahme vorab mit ihrer Versicherung klären.

Nein. Für gesetzlich Versicherte gelten bei der Blankoverordnung:

  • die gleichen gesetzlichen Zuzahlungsregelungen wie bei klassischen Verordnungen,
  • keine zusätzlichen Kosten durch die flexiblere Gestaltung.

Privat Versicherte sollten die Kostenübernahme vorab mit ihrer Versicherung klären.

Ja. Wenn eine medizinische Notwendigkeit für einen Hausbesuch vorliegt und dieser ärztlich verordnet ist, kann die Behandlung auch im häuslichen Umfeld stattfinden.

Das ist besonders sinnvoll bei:

  • eingeschränkter Mobilität,
  • neurologischen oder geriatrischen Erkrankungen,
  • höherem Alter.

Ja. Genau das ist der Kern der Blankoverordnung. Therapeut:innen können:

  • Methoden wechseln,
  • Schwerpunkte neu setzen,
  • Übungen anpassen oder intensivieren, ohne dass eine neue ärztliche Verordnung notwendig ist.

Ja. Blankoverordnungen dürfen nur von:

  • qualifizierten,
  • zugelassenen Physio- und Ergotherapiepraxen

durchgeführt werden. Zusätzlich gelten klare Vorgaben zu Dokumentation und Qualitätssicherung.

Nicht jede Praxis bietet Blankoverordnungen an. Über digitale Plattformen wie binschonda lassen sich gezielt Anbieter finden, die:

  • Erfahrung mit Blankoverordnungen haben,
  • Hausbesuche anbieten,
  • transparent über Leistungen und Verfügbarkeit informieren.

Die Blankoverordnung stellt den Menschen und seine tatsächlichen Fähigkeiten in den Mittelpunkt. Sie ermöglicht:

  • individuellere Therapie,
  • bessere funktionelle Ergebnisse,
  • weniger Bürokratie,
  • und eine zeitgemäße, patientenorientierte Versorgung in Physio- und Ergotherapie.

Ergotherapie als Alltagshilfe – Demenz begleiten:

Demenz ist ein Sammelbegriff für Erkrankungen, die mit einem fortschreitenden Verlust geistiger Fähigkeiten einhergehen. Dazu gehören Gedächtnis, Orientierung, Sprache und Problemlösefähigkeit. Die bekannteste Form ist Alzheimer. Demenz wirkt sich nicht nur auf das Gedächtnis aus, sondern beeinflusst auch den gesamten Alltag und die Fähigkeit, selbstständig zu handeln.

Ergotherapie unterstützt Menschen mit Demenz dabei, ihre alltäglichen Fähigkeiten möglichst lange zu erhalten oder zu stabilisieren. Anders als rein medizinische Behandlungen konzentriert sie sich auf die konkrete Umsetzung im Alltag. Ziel ist es, Selbstständigkeit, Orientierung und Lebensqualität zu fördern. Dabei werden nicht nur Patient:innen selbst, sondern auch das Umfeld einbezogen, um den Therapieerfolg zu maximieren.

Ergotherapie kann in allen Stadien der Erkrankung hilfreich sein. Schon im frühen Stadium hilft sie, vorhandene Fähigkeiten zu trainieren und zu erhalten. Im mittleren Stadium unterstützt sie dabei, Alltagsabläufe zu strukturieren und zu vereinfachen. Im fortgeschrittenen Stadium trägt sie dazu bei, Sicherheit, Orientierung und Wohlbefinden zu gewährleisten. Auch Angehörige profitieren, weil sie praxisnahe Anleitungen erhalten und im Alltag entlastet werden.

Die Behandlung ist praxisnah und alltagsorientiert. Therapeut:innen arbeiten direkt an den Tätigkeiten, die im Alltag relevant sind – wie Ankleiden, Essen, Einkaufen oder Haushaltsführung. Übungen zur Wahrnehmung, Orientierung und Gedächtnisstütze werden direkt in die gewohnten Abläufe integriert. Auch die Wohnumgebung kann angepasst werden, um Sicherheit und Struktur zu erhöhen. Ziel ist stets, dass die Betroffenen sicher, selbstständig und selbstbestimmt ihren Tag bewältigen können.

Ja. Besonders bei Demenz ist die Behandlung im häuslichen Umfeld sehr effektiv, da die Übungen direkt in der vertrauten Umgebung stattfinden. Das reduziert Unsicherheiten, Sturzrisiken und hilft den Patient:innen, neue Fähigkeiten praktisch anzuwenden. Hausbesuche ermöglichen es Therapeut:innen zudem, die Umgebung individuell anzupassen und auf die Bedürfnisse der Betroffenen einzugehen.

Angehörige sind ein wichtiger Bestandteil der Ergotherapie. Sie erhalten Unterstützung im Umgang mit der Erkrankung, praktische Tipps zur Alltagsgestaltung und Hinweise zur Kommunikation. So können sie ihre Liebsten gezielt begleiten, die Selbstständigkeit fördern und gleichzeitig entlastet werden.

Ergotherapie kann die Erkrankung nicht heilen oder stoppen. Sie hilft jedoch, Fähigkeiten länger zu erhalten, den Alltag strukturierter zu gestalten und die Lebensqualität deutlich zu verbessern. Viele Betroffene gewinnen dadurch mehr Selbstvertrauen, Sicherheit und Freude am Alltag zurück.

Ergotherapie wird durch Ärzt:innen verordnet, z. B. Hausärzt:innen, Neurolog:innen oder Geriater:innen. In manchen Fällen kann auch eine Blankoverordnung ausgestellt werden, die den Therapeut:innen mehr Spielraum bei Planung und Anpassung der Behandlung gibt. Für gesetzlich Versicherte werden die Kosten in der Regel übernommen, es gelten die üblichen Zuzahlungen. Privat Versicherte sollten die Kostenübernahme individuell prüfen.

Nicht jede Praxis ist auf Demenz spezialisiert. Digitale Plattformen wie binschonda ermöglichen es, gezielt Anbieter zu finden, die Erfahrung mit Demenz haben, Hausbesuche anbieten und transparent über Leistungen und Verfügbarkeit informieren. So können Betroffene und Angehörige schnell passende Unterstützung finden.

Ergotherapie stellt den Menschen hinter der Erkrankung in den Mittelpunkt. Sie orientiert sich an vorhandenen Fähigkeiten statt an Defiziten, fördert die Selbstständigkeit und Sicherheit im Alltag und entlastet Angehörige. Durch die gezielte Begleitung im häuslichen Umfeld trägt sie entscheidend dazu bei, dass Menschen mit Demenz trotz Einschränkungen möglichst selbstbestimmt und mit Lebensqualität leben können.

Rund um Ergotherapie

Barrierefreies Zuhause – Selbstständig leben:

Wenn Treppen, das Badezimmer, das Anziehen oder andere alltägliche Aufgaben zunehmend zur Herausforderung werden, muss nicht sofort ein Umzug in Betracht gezogen werden. Oft können gezielte Anpassungen des Wohnumfelds oder Unterstützung durch Fachkräfte dabei helfen, die Selbstständigkeit im eigenen Zuhause möglichst lange zu erhalten.

binschonda unterstützt dabei, den individuellen Bedarf zu erkennen und passende Lösungen für den Alltag zu finden – von praktischer Unterstützung bis hin zu Anpassungen des Wohnraums.

Ein Umbau kann sinnvoll sein, wenn die bisherige Wohnsituation aufgrund körperlicher Einschränkungen nicht mehr sicher oder komfortabel nutzbar ist. Typische Beispiele sind der Einbau einer bodengleichen Dusche, die Anpassung des Badezimmers, das Entfernen von Stolperfallen oder die Verbesserung der Bewegungsflächen.

Ziel ist es, das Zuhause so anzupassen, dass alltägliche Tätigkeiten möglichst selbstständig und sicher ausgeführt werden können.

Schon kleinere Veränderungen können einen großen Unterschied machen. Dazu gehören beispielsweise Haltegriffe, rutschhemmende Bodenbeläge, eine bessere Beleuchtung oder die Anpassung von Türen und Bewegungsflächen. Bei größeren Einschränkungen können auch umfangreichere Umbauten wie eine barrierefreie Dusche oder eine veränderte Raumaufteilung sinnvoll sein.

Welche Maßnahmen tatsächlich erforderlich sind, hängt von der individuellen Wohnsituation und den persönlichen Bedürfnissen ab.

Nicht jede Einschränkung muss durch einen Umbau gelöst werden. Je nach Situation kann auch professionelle Unterstützung im Alltag sinnvoll sein. Fachkräfte können beispielsweise bei der Pflege, im Haushalt oder bei bestimmten alltäglichen Aufgaben unterstützen und dadurch Angehörige entlasten.

Bei binschonda können verschiedene Leistungen individuell kombiniert werden, sodass die Unterstützung an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden kann.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Pflegekassen einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewähren. Dazu können beispielsweise Maßnahmen im Badezimmer, der Einbau von Rampen oder andere bauliche Veränderungen gehören, die die häusliche Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit verbessern.

Darüber hinaus können je nach persönlicher Situation weitere Fördermöglichkeiten infrage kommen. Vor Beginn eines Umbaus sollte deshalb geprüft werden, ob und in welcher Höhe eine Kostenübernahme oder Bezuschussung möglich ist.

Nicht jede sinnvolle Unterstützung oder jede bauliche Veränderung ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Solche Leistungen können unter Umständen privat beauftragt werden. Dadurch lassen sich auch individuelle Wünsche oder Maßnahmen umsetzen, die über den Leistungsumfang der Pflegekasse hinausgehen.

binschonda bietet hierfür verschiedene private Zusatzleistungen an und kann beispielsweise Handwerks- und Malerarbeiten oder Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit übernehmen.

Ja. Wenn eine Anpassung des Wohnraums erforderlich ist, kann binschonda die notwendigen Arbeiten als private Zusatzleistung übernehmen. Dazu gehören beispielsweise Handwerks- und Malerarbeiten sowie Anpassungen von Wohnräumen oder Bädern für mehr Barrierefreiheit.

Die gewünschte Maßnahme wird individuell besprochen und die Kosten werden vorab transparent vereinbart.

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