Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf folgende Leistungen:
- Pflegeberatung gemäß der §§ 7a und 7b SGB XI
- Beratung in der eigenen Häuslichkeit gemäß § 37 Absatz 3 (halbjährlich)
- Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen gemäß § 38 a SGB XI
- Versorgung mit Pflegehilfsmittel gemäß § 40 Absatz 1 bis 3 und Absatz 5 SGB XI
- Finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfeldes (bis zu 4.000 EUR) gemäß § 40 Absatz 4 SGB XI
- Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen gemäß § 43 b SGB XI
- Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen gemäß § 45 SGB XI
Zudem gewährt die Pflegekasse den Entlastungsbetrag gemäß § 45 b in Höhe von 125 EUR monatlich.