Behandlungspflege

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) können auch im Rahmen der Vor- und Nachsorge bei Operationen erbracht werden. Die Verordnung häuslicher Krankenpflege erfolgt durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte bei medizinischer Notwendigkeit und bedürfen der Genehmigung durch die Krankenkassen. Bei der Beantragung dieser Leistungen unterstützen wir Sie gern!
Häusliche Krankenpflege wird im Haushalt der Versicherten erbracht. Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht auch an sonstigen geeigneten Orten, an denen sich die Versicherten regelmäßig wiederkehrend aufhalten.
Die häusliche Krankenpflege, insbesondere die Behandlungspflege, umfasst unter anderem Maßnahmen der ärztlichen Behandlung, die dazu dienen,
- Krankheiten zu heilen,
- Verschlimmerung zu verhüten oder
- Krankheitsbeschwerden zu lindern und
die üblicherweise an Pflegefachkräfte/Pflegekräfte delegiert werden können.
Unser Leistungsspektrum umfasst
- Absaugen der oberen Luftwege
- Bronchialtoilette
- Blasenspülung
- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung
- Dekubitusbehandlung
- Drainagen, Überprüfen, Versorgen
- Flüssigkeistbilanzierung
- Infusionen
- Inhalationen
- Injektionen
- Instillationen
- Katheterisieren
- Richten und Verabreichen von Medikamenten
- Versorgung bei PEG
- Stomabehandlung
- Wechsel und Pflege der Trachealkanüle
- Anlegen oder Abnehmen von Kompressionsverbänden
- An- oder Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/ -strumpfhosen
- Anlegen/ Abnehmen sonstiger Verbände etc.
Pflege in der Häuslichkeit


(SGB V, XI, XII)

