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Begutachtungsassessment (NBA)

Das NBA greift die Elemente des Pflegebegriffs auf und konkretisiert sie für Zwecke der Begutachtung im Rahmen der Pflegeversicherung. Mit der Nutzung des NBA ist kein konkreter Zeitbezug vorhanden. Es kommt vielmehr auf den Grad der Selbständigkeit an. Für die Bestimmung des Pflegegrades ist die zeitliche Bindung der Pflegeperson somit nicht relevant. In jedem Modul des NBA sind einzelne Bewertungskriterien festgelegt, die unterschiedlich gewichtet in die Gesamtbewertung einfließen.

Modul 1 – Mobilität

(z. B. Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen etc.)


Modul 2 – Kognitive und Kommunikative Fähigkeiten (15 %)

(z. B. örtliche und zeitliche Orientierung etc. oder (der jeweils höhere Punktewert wird in die Gesamtbewertung einbezogen)


Modul 3 – Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %)

(z. B. nächtliche Unruhe, selbstschädigendes Verhalten)


Modul 4 – Selbstversorgung (40 %)

(z. B. Körperpflege, Ausscheidung, Essen und Trinken)


Modul 5 – Bewältigung von und selbständigen Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

(z. B. Medikation, Wundversorgung, Arztbesuche, Therapieeinhaltung)


Modul 6 – Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

(z. B. Gestaltung des Tagesablaufs)

Quelle: https://mds-ev.de&lt

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