Close

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege bietet den Versicherten eine vorübergehende stationäre Pflege und Betreuung an, z. B. im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt.


Klienten, die nach einem Krankenhausaufenthalt oder schwerer Krankheit kurzzeitig pflegebedürftig werden und keinen Pflegegrad haben, kann eine Kurzzeitpflege in einer stationären Pflegeeinrichtung von der Krankenkasse finanziert werden.


Achtung: Die Krankenkasse finanziert eine Kurzzeitpflege nur, wenn die Pflege aufgrund schwerer Krankheit oder nach einem Krankenhausaufenthalt mit Maßnahmen wie ambulante Krankenpflege nicht sichergestellt ist.


Der Anspruch ist auf vier Wochen im Kalenderjahr beschränkt. Pflegebedingte Aufwendungen und Aufwendungen für soziale Betreuungen werden bis zu dem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag von derzeit 1.612 EUR übernommen.

Beratung

Unsere Beratung

Beratung

Termin vereinbaren