Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 SGB XI)
Ambulant vor stationär! Nutzen Sie wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, w.z.B.:
- der Entfernung von Türschwellen,
- Verbreiterung von Türen (z.B. bei Rollatoren, Rollstuhl)
- Anfertigung von Rampen
- Umbau des Bades (Sitz, Waschbeckenhöhe).
